1 | WALDEMAR MERGER haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2 | Im Übrigen ist die Haftung von WALDEMAR MERGER auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
3 | Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil usw. von WALDEMAR MERGER und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine WALDEMAR MERGER. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
4 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt eine entsprechende schriftliche Fotografiererlaubnis vor.
5 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang durch WALDEMAR MERGER erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
6 | Wird WALDEMAR MERGER von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde WALDEMAR MERGER von der Haftung frei und erstattet WALDEMAR MERGER sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von WALDEMAR MERGER bleibt hiervon unberührt.
7 | Für Schäden an WALDEMAR MERGER durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc. ist die Haftung von WALDEMAR MERGER auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet WALDEMAR MERGER nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
8 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von WALDEMAR MERGER liegen.
9 | Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber WALDEMAR MERGER verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
10 | Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber WALDEMAR MERGER verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
11 | Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von WALDEMAR MERGER sowie Dritten, die durch WALDEMAR MERGER eingeschaltet wurden.