1 | Geltungsbereich

1 | Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

WALDEMAR MERGER | fotografie & design
Waldemar Merger
Zollernstraße 7
89407 Dillingen

nachstehend WALDEMAR MERGER genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger, oder über die Internetseite zustande kommen.

2 | Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich ihrer Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

3 | Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden von WALDEMAR MERGER nicht anerkannt, es sei denn, dass WALDEMAR MERGER ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2 | Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

1 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
b) der Kunde als Unternehmer eine Leistung bucht/ ein Produkt kauft oder
c) der gewöhnlicher Aufenthalt vom Kunden in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

2 | Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat unberührt bleiben.

3 | Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

4 | Je nachdem welche Leistung WALDEMAR MERGER erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden müssen. Diese Vereinbarungen z.B. eine Lizenzvereinbarung, eine Hochzeitsreportage/Tierreportage/Fotoserie/Firmenserie usw. ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen dieser AGB vor.

5 | Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der aktuelle Stand der AGB ist unten links zu finden.

6 | Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

7 | Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

3 | Vertragsgegenstand und Erstgespräch

1 | Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

– Erstellung von: Business- und Firmenbildern, Hochzeitsbildern, Familienbildern, Bewerbungsbilder, Tierbildern und jegliche Art von Bilder und Videoaufnahmen, die mit einer Kamera oder Drohne erstellt werden können.

Im Folgenden als „Lichtbilder“ bezeichnet. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote kann der Kunde unter www.waldemar-merger.de einsehen.

2 | „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von WALDEMAR MERGER hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

3 | In einem ersten Gespräch klärt WALDEMAR MERGER – persönlich, telefonisch, per E-Mail, über einen Messenger-Dienst oder per WhatsApp – vor der Angebotserstellung ab, was der Kunde sich bezüglich eines Auftrags wüschen. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes bzw. zur Übermittlung der aktuellen Preise. Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen u.v.m.) ist kostenfrei.

4 | Nach dem ersten Gespräch schickt WALDEMAR MERGER dem Kunden ein Angebot zu. Dieses Angebot ist die Grundlage für die Zusammenarbeit.

4 | Zustandekommen des Vertrages

4.1 Buchung von Leistungen

1 | Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von WALDEMAR MERGER vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die der Kunde im Erstgespräch, im Telefonat, per E-Mail, über einen Messenger-Diest oder WhatsApp mit WALDEMAR MERGER gemacht hat. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2 | Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann per E-Mail, Messenger-Dienst, Whats-App,  mündlich oder in ausgedruckter Form erfolgen.

4.2 Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, einem Messenger-Dienst oder Whats-App erfolgen, gilt Folgendes:

1 | Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2 | Angebot: Mit der Buchung bietet der Kunde WALDEMAR MERGER den Abschluss eines Auftrags verbindlich an. Zudem erklärt sich der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

3 | Annahme: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von WALDEMAR MERGER beim Kunden in Textform per E-Mail oder mündlich zustande.

4 | Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Die Kontodaten für eine Überweisung sind im jeweiligen Angebot/Vertrag bzw. Rechnung zu finden.

5 | Modalitäten der Leistungserbringung

1 | Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber WALDEMAR MERGER zu äußern.

2 | Insbesondere hat der Kunde, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, dafür zu sorgen, dass an dem Tag des geplanten Fotoshootings die gewählte Lokalität auch genutzt werden kann und dort fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3 | Für den Fall, dass WALDEMAR MERGER einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

4 | Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten usw.) zu engagieren, ist WALDEMAR MERGER berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen WALDEMAR MERGER und dem Dritten zustande.

5 | Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von WALDEMAR MERGER vorausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

6 | Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht und Reklamationsfrist

1 | Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

2 | Das Bildmaterial steht im Eigentum von WALDEMAR MERGER. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen, selbst zu bearbeiten, mit Hilfe von Filtern von Apps zur Veränderung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

3 | Der Kunde sucht aus den zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben will. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird für die vom Kunden ausgewählten Bilder fällig.

4 | Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

5 | Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht von WALDEMAR MERGER zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht bzw. der Datenträger vernichtet werden.

7 | Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogenen Daten

1 | Zur Durchführung und Abwicklung von einem Projekt benötigt WALDEMAR MERGER vom Kunden folgenden Daten:

– Vor- und Nachname
– E-Mail-Adresse
– Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)
– Telefonnummer

2 | Die vom Kunden mitgeteilten Daten verwendet WALDEMAR MERGER ohne die gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung vom Kunden beauftragen Projekt.

3 | Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert WALDEMAR MERGER die Kundendaten nur im Rahmen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

4 | Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, ist der Kunde selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Der Kunde muss dazu eine E-Mail an info@waldemar-merger.de mit den geänderten Kontaktdaten schicken.

8 | Widerrufsrecht für Verbraucher

1 | Als Verbraucher steht dem Kunden nach Maßgabe der aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2 | Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem der Kunde das Angebot von WALDEMAR MERGER angenommen hat. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen seine Beauftragung widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt. Bei dem Kauf eines physischen Produktes (z.B. Anzüge oder Bilddateien) beginnt die Widerrufsfrist, wenn dem Kunden oder einer vom Kunden beauftragten Person die Ware übergeben oder zum Download zur Verfügung gestellt wurde.

3 | Ein gesondertes Widerrufsformular und die Belehrung ist unter https://www.waldemar-merger.de/agb zu finden.

9 | Stornierungsregelungen für Fotosessions

1 | Sobald der Kunde eine Bestätigung von WALDEMAR MERGER erhalten hat, hält sich WALDEMAR MERGER den vereinbarten Termin frei.

2 | Für die Reservierung eines Hochzeits-Shootings wird eine pauschale Vorauszahlung in Höhe von 250,- € fällig. Diese Vorauszahlung wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages verrechnet. Die Vorauszahlung wird bei einer Stornierung des Auftrages von WALDEMAR MERGER einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten und dient als angemessene Aufwandsentschädigung.

3 | Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Aufträgen aufgrund eines schweren Krankheitsfalls, Todesfalls oder höhere Gewalt. Eine Überprüfung der Situation liegt im Ermessen von WALDEMAR MERGER. Die Stornierung des Projektes ist hierbei ohne weitere Kosten möglich. Die vom Kunden getätigte Vorauszahlung wird in so einem Fall von WALDEMAR MERGER zurückerstattet.

4 | Wird das Projekt durch den Kunden, gleich aus welchem Grund abgebrochen, ist die bis dahin angefallene Leistung vollständig fällig.

10 | Absage durch WALDEMAR MERGER

1 | Kann WALDEMAR MERGER aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

2 | WALDEMAR MERGER wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese vom Kunden selbst zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet WALDEMAR MERGER nicht.

3 | Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von WALDEMAR MERGER.

11 | Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

1 | Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist WALDEMAR MERGER darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

2 | Der Kunde (Veranstalter) hat WALDEMAR MERGER darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

3 | Unterlässt der Kunde die vorgeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO bzw. 22 KUG seiner Gäste und/oder dem WALDEMAR MERGER gegenüber, stellt der Kunde damit WALDEMAR MERGER von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen können.

4 | Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Der Kunde hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

5 | Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch WALDEMAR MERGER, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar bzw. weitere anfallenden Kosten zu tragen.

6 | Der Kunde hat vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

12 | Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings

Als Kunde von WALDEMAR MERGER wird gebeten, die folgenden Hinweise genau durchzulesen und zu beachten:

1 | WALDEMAR MERGER übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände o.ä.

2 | Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich WALDEMAR MERGER in Kenntnis zu setzen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

3 | Fotoaufnahmen sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner Unfallversicherung versichert. WALDEMAR MERGER übernimmt hierfür keine Haftung.

4 | Baby- bzw. Kindershootings: Falls das Baby bzw. Kind einen schlechten Tag hat und immer wieder weint, wird das Shooting abgebrochen und ein neuer Termin vereinbart. Dafür wird eine angemessene Leistungs-, bzw. Aufwandsentschädigung berechnet. Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

5 | Bei Tier-Fotoshootings ist zu beachten, dass das tierische Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Das Tier bzw. die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Es ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

Der Kunde ist für sein Tier vor, während und nach dem Fotoshooting verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter dem Umständen entsprechend ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann ist der Kunde verpflichtet diese Informationen vorab mitzuteilen. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten, haftet WALDEMAR MERGER – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht.

13 | Bearbeitung der Bilder

1 | Die vom Kunden ausgewählten Bilder werden von WALDEMAR MERGER bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

2 | Der Kunde hat nach Bereitstellung der erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von WALDEMAR MERGER entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite einen entsprechenden Eindruck verschaffen.

3 | Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

14 | Nutzungsrechte und Urheberrecht

1 | WALDEMAR MERGER steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

2 | Fotoaufnahmen werden für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

3 | Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

4 | Ebenso ist eine Verwendung der Bilder im Social-Media-Berreich gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

5 | Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert, falls nicht bereits geschehen mit WALDEMAR MERGER vereinbart werden.

6 | WALDEMAR MERGER räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von WALDEMAR MERGER erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

7 | Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Originaldateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist WALDEMAR MERGER darüber zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die  Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.

8 | Das Eigentum an den Rohdaten der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind verbleibt bei WALDEMAR MERGER.

9 | Auf Anfrage durch WALDEMAR MERGER ist der Kunde verpflichtet Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

10 | Bei Veröffentlichungen wird der Kunde WALDEMAR MERGER wie folgt als Urheber benennen:

WALDEMAR MERGER | fotografie & design

Die Urhebernennung hat am bzw. unter dem Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat auf Internetseiten im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung der Bilder in den Sozialen Medien ist gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

11 | Die Übertragung der eingeräumten Rechte vom Kunden an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung von WALDEMAR MERGER.

15 | Kundenbilder, die nicht von WALDEMAR MERGER erstellt wurden und deren Weiterverarbeitung

1 | Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat WALDEMAR MERGER ein Urheberrecht am erstellten Produkt. Das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

2 | Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften der Kunde WALDEMAR MERGER gegenüber, dass er die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen darf. Insoweit stellt der Kunde WALDEMAR MERGER von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

3 | WALDEMAR MERGER ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen. In diesem Fall ist WALDEMAR MERGER berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch WALDEMAR MERGER besteht nicht.

4 | Eine Haftung von WALDEMAR MERGER für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

5 | Sind Leistungen von WALDEMAR MERGER teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von WALDEMAR MERGER auf Vergütung unberührt.

6 | Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an WALDEMAR MERGER überlässt (z.B. Druck auf Plakate, Flyer usw.) wird WALDEMAR MERGER diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

16 | Fristen und höhere Gewalt

1 | Für WALDEMAR MERGER vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. WALDEMAR MERGER bemüht sich, die fertigen und bearbeiteten Bilder innerhalb von 8 Wochen zur Verfügung zu stellen.

2 | Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch WALDEMAR MERGER setzt voraus, dass WALDEMAR MERGER sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die Seitens WALDEMAR MERGER nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

3 | Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

17 | Vergütungsmodalitäten

1 | Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von WALDEMAR MERGER genannten Honorare.

2 | Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).

3 | Weitere entstandene Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

4 | Soweit der Kunde Leistungen von WALDEMAR MERGER in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von WALDEMAR MERGER gewährt.

18 | Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

1 | WALDEMAR MERGER ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist WALDEMAR MERGER berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

2 | Die Rechnungsstellung durch WALDEMAR MERGER erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

3 | Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Kunden versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und sofern nicht anders geschrieben, binnen 14 Tagen zu zahlen.

4 | Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist WALDEMAR MERGER berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. WALDEMAR MERGER ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von WALDEMAR MERGER.

5 | In Ausnahmen bietet WALDEMAR MERGER eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der Kunde hat das Recht jederzeit die vollständige Summe vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder gesamt zu zahlen.

6 | Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl bei Rechnungskauf als auch bei Ratenkauf als auch bei der Bezahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann WALDEMAR MERGER die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dem Kunden Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

7 | Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und der Kunde zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist WALDEMAR MERGER berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und den gesamten noch offene Betrag ohne Verzug zu verlangen.

8 | Hat der Kunde WALDEMAR MERGER eine Lastschrift erteilt und es kann ein Betrag nicht wie vereinbart von seinem Konto eingezogen werden, hat der Kunde WALDEMAR MERGER die daraus entstehenden Kosten zu erstatten.

9 | Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von WALDEMAR MERGER ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

19 | Gutscheine

1 | Gutscheine können ausschließlich bei WALDEMAR MERGER erworben und eingelöst werden.

2 | Geschenkgutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben kann dem Kunden nicht ausbezahlt oder gutgeschrieben werden.

3 | Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

4 | Bei einer Buchung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.

5 | Geschenkgutscheine können nur für die Buchung eines Shootings und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

6 | Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung einer Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen von WALDEMAR MERGER angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

7 | Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

8 | Der Geschenkgutschein ist übertragbar. WALDEMAR MERGER kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn WALDEMAR MERGER Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

20 | Beendigung des Vertrages

1 | Der Vertrag ist aus wichtigem Grund fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

2 | Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

· bei Nichtzahlung der Anzahlung
· bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
· bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt
· bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

3 | Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind WALDEMAR MERGER sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

21 | Geschäftsgeheimnis

1 | Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, er während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung von WALDEMAR MERGER erhält (von WALDEMAR MERGER entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen verwenden) und die Aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Kunde das Geschäftsgeheimnis und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem ist der Kunde nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb des vereinbarten Rahmens oder Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis von WALDEMAR MERGER. Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials ist der Kunde berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit WALDEMAR MERGER zu sprechen bzw. zu schreiben. Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.

2 | Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen, die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, die unabhängig von WALDEMAR MERGER entwickelt wurden, bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden von WALDEMAR MERGER öffentlich zugänglich wurden.

3 | Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

22 | Einsatz von Subunternehmern

1 | WALDEMAR MERGER ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

2 | WALDEMAR MERGER hat mit dem Subunternehmer, falls nötig, eine Verschwiegenheitsvereinbarung abzuschießen.

23 | Haftung und Verjährung

1 | WALDEMAR MERGER haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2 | Im Übrigen ist die Haftung von WALDEMAR MERGER auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

3 | Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil usw. von WALDEMAR MERGER und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine WALDEMAR MERGER. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

4 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt eine entsprechende schriftliche Fotografiererlaubnis vor.

5 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang durch WALDEMAR MERGER erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

6 | Wird WALDEMAR MERGER von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde WALDEMAR MERGER von der Haftung frei und erstattet WALDEMAR MERGER sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von WALDEMAR MERGER bleibt hiervon unberührt.

7 | Für Schäden an WALDEMAR MERGER durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc. ist die Haftung von WALDEMAR MERGER auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet WALDEMAR MERGER nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

8 | WALDEMAR MERGER haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von WALDEMAR MERGER liegen.

9 | Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber WALDEMAR MERGER verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

10 | Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber WALDEMAR MERGER verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

11 | Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von WALDEMAR MERGER sowie Dritten, die durch WALDEMAR MERGER eingeschaltet wurden.

24 | Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

1 | WALDEMAR MERGER ist berechtigt, die RAW-Dateien so lange aufzubewahren wie es erforderlich ist, um seine Urhebereigenschaft nachweisen zu können. WALDEMAR MERGER darf die Negative bis zu 10 Jahren aufbewahren, ist aber nicht verpflichtet, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat.

2 | Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet WALDEMAR MERGER nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.

25 | Schadensersatz und Vertragsstrafe

1 | Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an WALDEMAR MERGER zu zahlen.

2 | Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von WALDEMAR MERGER) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

26 | Änderung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. WALDEMAR MERGER informiert den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen.

27 | Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

28 | Schlussbestimmungen

1 | Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden.

2 | Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch WALDEMAR MERGER aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von WALDEMAR MERGER in Dillingen.

3 | WALDEMAR MERGER weist den Kunden darauf hin, dass ihm neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu sind in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden.